Barnkommunionen i Svenska kyrkan i kyrkorättsligt perspektiv (Die Kinderkommunionen in der lutherischen Kirche Schwedens kirchenrechtlich beleuchtet)

Författare

  • Bertil Nilsson CTR

Abstract

In der schwedischen Kirche ist Kinderkommunion in moderner Zeit während der 60er Jahre aktuell geworden. Die Frage wurde aber damals in keiner rechtlichen Instanz behandelt Das Problem bezog sich von Anfang an nur auf das Recht der Konfirmanden, d.h. Kinder von etwa 14 Jahren, während der Konfirmationszeit bei der Kommunion teilzunehmen, nachdem sie von dem Sinn des Abendmahles unterrichtet worden waren. Der Hin­ tergrund dazu, dass die Frage aktuell wurde, ist darin zu finden, dass die Konfirmation im Lutherischen Weltbund während etwa zehn Jahre eingehend behandelt worden war, und dass Forderungen nach Veränderungen in an­ deren lutherischen Kirchen entweder vorgeschlagen oder durchgeführt worden waren. Im Weltbund lag doch eine Spannung im Bezung auf das vor, was vom Kommunikanten verlagt werden sollte. Manche behaupteten, dass die Taufe für die Zulassung zur Kommunion ausreichend sei, während andere der Meinung waren, dass auch Unterricht und Admission der Erstkommunion vorangehen müssten. Diese Spannung wurde auch für die Diskussion innerhalb der schwedischen Kirche bezeichnend. 

Während der 70er Jahre bis auf 1979 wurde das Problem intensiver verarbeitet, sowohl von den Bischöfen als auch im Kirchentag (kyrkomötet). Schon am Anfang dieser Periode drang die Konfirmandenfrage auf eine schnelle kirchenrechtliche Lösung, da die Praxis sich in den Gemeinden rasch veränderte und viele der Auffassung waren, dass die Veränderung pastoralen Bedürfnissen entgegenkam. Das Ritual für Konfirmation sollte somit abändert werden. Die Bischöfe empfahlen verschiedene Untersuchungen und kamen zu einer Entscheidung im Jahre 1973 mit Ausgang­ punkt von einer Ermittlung des Konfirmandkonsulenten Jan Carlqvists. Teoretisch wurde damals Admission der Konfirmanden während der Konfirmandenzeit akzeptiert, nach­ dem sie unterrichtet worden waren, aber nur in gewissen, ausgewählten Versuchsgemeinden. 

Gleichzeitig aber wurde während dieser Jahre deutlich, dass auch die Frage der Zulassungjüngerer Kinder beachtet werden musste. Auch in diesem Zusammanhang ist die Entwicklung auf lokaler Ebene von entscheidender Bedeutun gewesen. Die Bischöfe und der Kirchentag haben 1975 eine Untersuchung vorgeschlagen. Während des Kirchentages in  1979 kam es zu einer Entscheidung bezüglich des ganzen Problemkomplexes. Da habsen die Bischöfe ihre frühere, zu schnellen Veränderungen etwas negative Meinung, verändert. Jetzt ergriffen sie selber die Initiative dazu, dass die Frage sowohl bezüglich Konfirmanden als auch bezüglich jüngerer Kinder generell und schnell gelöst werden sollte. Untersuchungen waren nicht mehr notewendig. Daher beschloss auch der Kirchentag, dass eine Änderung in dem Ritual für Konfirmation gemacht werden konnte, so dass die Admissionsworte wegglassen werden konnten. Der Ausschuss für Kirchenrechtsfragen hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Vorschriften des noch heute geltenden Kirchengesetzes von 1686 über die persönliche Vorbereitung zum Abendmahle doch als veraltet angesehen werden müssten.  

Der Kirchentag betonte somit, dass die Taufe ausreichend sei für die Zulassung zur Kommunion, dass aber die Forderung sowohl nach gewissem Kenntnis von dem Abendmahl als auch nach vorangehender Admission bestehe. Darum solle eine Altersgrenze bei 5-7 Jahren gesetzt werden. Säuglingskommunion könne dagegen nicht akzeptiert werden. Im Bezug auf jüngere Kinder wurde auch hervor­ gehoben, dass es sich um Familienkommunion handle, und dass vorangehender Kontakt mit dem Pfarrer eine Voraussetzung dafür sei.

Nach dem Beschluss im 1979 ist eine dritte Phase eingeleitet worden, die eine allmähliche Auflockerung fast aller Einschränkungen in sich scheliesst, die sowohl während des Kirchentags als auch in den Anweisungen der Bischöfe von 1980 betont wurden. Mit dem neuen Kirchenagende von 1986 und seinen Ritualen für Konfirmation beziehungsweise Familienmesse sowie mit der neuen Version der bischöflichen Anweisungen von 1988 hat die Kirche Schwedens ein Schussresultat erreicht, das dem der dänischen Kirche am meisten ähnelt. Die Kirche Schwedens ist aber einen Schritt weiter gegangen. Nichts anderes ist formell verlangt worden, dafür dass auch Kinder an der Kommunion sollen teilnehmen können, als dass sie getauft sind. Es wird aber nicht verlangt, dass der Pfarrer dieses kontrolliert. 

Der entscheidende Faktor der rechtlichen Entwicklung, die Kirche Schwedens während der letzten Jahrzehnte im Bezug auf die aktuelle Frage durchgegangen ist, ist die veränderte Praxis, die als eine Folge der Abendsmahlserweckung anzusehen ist. Was in den verschiedenen Gemeinden auf lokaler Ebene geschehen ist, ist in keiner anderen Weise hantiert worden als dass die Leitung der Kirche sich allmählich dieser Entwicklung angepasst hat. Das hat zur Folge gehabt, dass Teilnahme an der Kommunion allen Kinder, die getauft sind, gestattet ist, ohne weitere Forderungen.    

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Publicerad

2015-03-27